April 2016
Die IG Marina Wendtorf hat eine Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan eingereicht. Der BVWP-Entwurf 2030 enthält einen elementaren Fehler und muss neu aufgestellt werden.
Hier die vollständige Stellungnahme der IG Marina Wendtorf zum BVWP-Entwurf 2030
Mai 2015
1.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt durch Beschluss vom 28.4.2015 die Rechtsauffassung der IG Marina Wendtorf, dass der Kaufvertrag zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck und der Gemeinde Wendtorf ( als "Strohmann" für den damaligen Investor) aus dem Jahr 1970 über die heutigen Landflächen der Marina Wendtorf verwaltungsrechtlich zu prüfen sei.
In diesem Kaufvertrag hat das Wasser- und Schifffahrtsamt die Beendigung seiner Verwaltungszuständigkeit erklärt, ohne gesetzliche Befugnis!
Die IG Marina Wendtorf vertritt die Auffassung, dass das gesamte 1972 aufgespülte Land vor dem alten Deich bis zum heutigen Tage öffentlich gewidmet ist.
Mit dem (öffentlich-rechtlichen!) Kaufvertrag von 1970 sollte die Widmung zur öffentlichen Zugänglichkeit mit der Aufspülung der Wasserfläche vor dem alten Deich rechtswidrig beseitigt werden. Die IG Marina beantragt deshalb, diesen Kaufvertrag im Rahmen ihrer Klage auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Die IG vertritt die Auffassung, dass der beklagte Vertag mit seiner Regelung die rechtswidrige Beseitigung des öffentlichen Charakters der Fläche vor dem alten Deich als sittenwidriger öffentlich-rechtlicher Vertrag zu bewerten ist und deshalb verwaltungsrechtlich zu überprüfen sei.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Auffassung der IG-Marina-Wendtorf, dass der Vertrag vom Verwaltungsgericht zu prüfen sei und hebt den Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts an das Zivilgericht auf!
2.
Für alle interessierten Leser im nachfolgenden Dokument eine Historie über die Landfläche der Marina Wendtorf, die bei der Klage eine gewichtige Rolle spielt.
3.
Die Landflächen der Marina Wendtorf wurden am 11.5.1970 offensichtlich rechtswidrig direkt vom Bund über die Gemeinde an den damaligen Investor verkauft (Kaufvertrag liegt der IG vor). Die verbliebene Wasserfläche wurde durch ein Verfahren vom Bund auf das Land übertragen. Allerdings liegen auch hier die rechtlichen Vorrausetzungen für die Übertragung und Weiterverkäufe nicht vor.
Die IG Marina Wendtorf hat den Schleswig-Holsteinischen Wirtschaftsausschuss mehrmals wegen des Demonstrationsverbots im Zusammenhang mit den rechtswidrigen Grundstücksverkäufen durch Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein und der ausdrücklichen Zustimmung des Ministers Reinhard Meyer angeschrieben. Dort herrscht Schweigen seit Monaten. Ein skandalöser Zustand!
4.
Der Bund, vertreten durch den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, ist als ursprünglicher Eigentümer von Teilen der Bundesseewasserstraße Ostsee oder Nordsee für die korrekte Übertragung des Bundesvermögens auf die Länder verantwortlich. Nur wenn die tatsächlichen Voraussetzungen (Ausübung von hoheitlichen Aufgaben des Landes) gegeben sind, ist eine Übertagung der Wassergrundstücke vom Bund auf das Land rechtlich möglich. Diese geforderten hoheitlichen Aufgaben (z.B. Betrieb eines öffentlichen Sportboothafen) des Landes lagen in allen bisher erfolgten Grundstücksübertragungen vom Land nicht vor. Dies gilt auch für Wendtorf. Damit entfällt die rechtliche Grundlage zur Übertagung der Grundstücke vom der Bund auf das Land und die nachfolgenden Weiterverkäufe.
5.
Ein weitere Punkt am Rande zum Thema Grundstücksschieberei an den Küsten Schleswig-Holsteins. Jetzt wird sogar der Landesschutzdeich parzelliert, bebaut und verkauft. Die IG hat Anzeige erstattet.
April 2015
1.
Die Kaufverträge des Bundes über die Marina Wendtorf von 1970 werden jetzt gerichtlich überprüft. Die IG hat dazu eine Klage gegen die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eingereicht. Nach Auffassung der Anwälte der IG sind die Kaufverträge nichtig.
Der Bund ist zwar Eigentümer der verkauften Flächen gewesen, aber die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hatten wegen ihrer
Grundrechtsschutzverpflichtung keine Vollmacht die Flächen zu verkaufen. Die Mitarbeiter des Bundes haben sich darüber eigenmächtig hinweggesetzt. Allein dadurch sind die Verträge schon sittenwidrig und damit nichtig.
2.
Es beschäftigt sich auch der Landtag mit den unzulässigen Grundstücksgeschäften. Seit Juni 2014 sollte der TOP
"Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern" behandelt werden. Bis heute ist der Tagespunkt immer wieder vertagt worden.
Lesen Sie dazu auch unserer Schreiben an den Landtagspräsidenten und die Landtagsfraktionen.
Mai 2014
Einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Dinge finden Sie im nachfolgenden Dokument.
Die Thematik zu den insgesamt zweifelhaften Verkäufen von gewidmeten Ostseegrundstücken wird auch im Bericht der Kieler Nachrichten von Paul Wagner dokumentiert (siehe dazu Presse Echo, Dokument vom 9.3.2014)
Januar 2014
Hier unser Jahresbericht 2013 für Sie und unsere Mitglieder
In der Anlage zum Jahresbericht 2013
können Sie die relevanten Passagen des (öffentlich rechtlichen ) Kaufvertrags zwischen Gemeinde und Investor lesen. Der Kaufvertrag verbietet die kommerzielle Nutzung der Marina. Dies haben wir seit Beginn unseres Widerstandes schon immer behauptet.
Dezember 2013
IG gewinnt Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht
Juli 2013
IG fordert Erklärung von den Notarkammern
Mai 2013
Kaufvertrag zwischen Gemeinde und Investor muss rückabgewickelt werden!!
Die IG-Marina-Wendtorf deckt auf, dass ehemalige Ostsee- oder Nordseeflächen vom Land nicht an Dritte weiterverkauft werden durften. Das war dem Land gesetzlich verboten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt das Verbot. Siehe dazu unser Ergänzungsschreiben an den Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein und die zugehörige Presseinfo. 13 Käufern, darunter auch die Gemeinde Wendtorf, steht jetzt eine Rückgabe bevor.
Mai 2013
PETITION beim Landtag Schleswig-Holstein eingereicht - IG fordert Untersuchungsausschuss
Die IG-Marina Wendtorf hat den Landtag aufgefordert, die Unregelmäßigkeiten beim organisierten Grundstückshandel mit öffentlich gewidmeten Seewasserstraßen zu untersuchen. Der Fall Marina Wendtorf ist kein Einzelfall!
Zu allen anderen Aktionen gibt es grundsätzlich noch keinen neuen Sachstand.
September 2012 KLAGE EINGEREICHT
Die IG Marina Wendtorf hatte bisher im September 2012 zwei Demonstrationen auf dem Plangebiet der Marina Wendtorf angemeldet. Die zuständige Landrätin des Kreises Plön hatte die Demonstrationen aber auf dem Plangebiet verboten, weil es sich um private Grundstücke handelt. Die privat erworbenen Grundstücke sind aber nachweislich von einer verkehrsrechtlichen Widmung dauerhaft überlagert. Dies wird aber von den zuständigen Behörden bestritten.
Die IG Marina Wendtorf hat noch im November 2012 Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht.
Damit ist der erste Schritt, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht, eröffnet.
PROTESTSCHREIBEN AN DEN INNENMINISTER
In einem Protestschreiben an den Innenminister beschwert sich die IG Marina Wendtorf über die widersprüchlichen und falschen Aussagen der Mitarbeiter des Innenministeriums. Die IG Marina Wendtorf macht diese Mitarbeiter mitverantwortlich für das ausgesprochene Demonstrationsverbot auf den dauerhaft gewidmeten öffentlichen Wasser- und Hafenflächen.
EINWENDUNGEN EINGEREICHT
Bis zum 19.11.2012 konnten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Einwendungen zum B-Plan- und F-Planentwurf beim Amt Probstei eingereicht werden. Davon haben die IG Marina Wendtorf und andere Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet Gebrauch gemacht. Die IG Marina Wendtorf wurde hier anwaltlich vertreten. Die Gemeindevertreter von Wendtorf sind nun aufgefordert, die rechtswidrige Planung zu verhindern.